Privatkunden
Rechtsschutzversicherung
Verkehrsunfall – wer hat Schuld? Im Zweifel hilft ein guter Anwalt über die Rechtsschutzversicherung.

Was ist versichert?
Versichert ist die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu übernehmen. Es können folgende Bereiche abgesichert werden:
Verkehrs-Rechtsschutz, Fahrer-Rechtsschutz, Privat-Rechtsschutz, Berufs-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Welche Erweiterungen sind möglich?
Sie können z.B. Kapitalanlegerklagen mitversichern oder auch Mediation im Familien- und Erbrecht.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind u.a. Streitigkeiten im Familien- und Erbrecht (teils aber die Erstberatung), beim Hausbau, der Baufinanzierung, beim Grundstückskauf/-verkauf oder Streitigkeiten bei Spiel- und Wettverträgen, Termin- und Spekulationsgeschäften
Was ist zusätzlich zu empfehlen?
Um den Beitrag zu reduzieren, können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Sie wählen in ihrem Tarif selber die Deckungssumme, diese sollte aber mindestens 500.000 EUR betragen. Einige Gesellschaften bieten auch eine unbegrenzte Versicherungssumme an.
Welche Leistungen werden im Schadensfall bezahlt?
Zunächst einmal ist es wichtig, dass ein Rechtsanwalt eine Anfrage zur Deckungsprüfung an die Rechtsschutzversicherung stellt. Erst dann sollte der Anwalt mit seiner Arbeit beginnen. Übernommen werden die Anwaltskosten und die eventuell anfallenden Gerichtskosten.