Privatkunden
Krankenzusatzversicherungen
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile – gerade, wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte Ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.
Die allgemeine Wartezeit für Neuverträge beträgt 3 Monate, bei einer bestehenden Schwangerschaft und bei Zahntarifen sind es 8 Monate.

Folgende Zusatzversicherungen können abgeschlossen werden:

1.) Krankenzusatz – stationär
Mit einer stationären Zusatzversicherung sind Sie im Krankenhaus „Privatpatient“ und genießen die Vorzüge einer optimalen Unterbringung und Behandlung.

Folgendes ist u.a. versicherbar:
Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, Rooming-In Leistung, Erstattung der stationären Zuzahlung, Transportkosten, freie Krankenhauswahl, individuelle Honorarvereinbarungen (über Höchstsatz GOÄ hinaus).
2.) Krankenzusatz – ambulant
Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine, Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung teilweise oder gar nicht erstattet werden.

Folgendes ist u.a. versicherbar:
Heilpraktiker, Sehhilfen, Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel
3.) Krankenzusatz – Zahn
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays.

Folgendes ist u.a. versicherbar:
Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays, Implantate

Der genaue Umfang der Absicherung ist je nach Tarif verschieden und muss individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst werden.