Firmenkunden
Gewerbe-Rechtsschutz
Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutz-Versicherung können Sie vorsorgen.

Was ist versichert?
Versichert ist die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu übernehmen. Es können folgende Bereiche abgesichert werden:
  • Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Forderungsmanagement
Welche Erweiterungen sind möglich?
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
Was ist nicht versichert?
  • Baurechtsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts und Erbrechtes
  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander
  • Kapitalanlagestreitigkeiten
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
  • Vorsätzlich begangene Straftaten
Was ist zusätzlich zu empfehlen?
Um den Beitrag zu reduzieren, können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Sie wählen in ihrem Tarif selber die Deckungssumme, diese sollte aber mindestens 500.000 EUR betragen. Einige Gesellschaften bieten auch eine unbegrenzte Versicherungssumme an.
Welche Leistungen werden im Schadensfall bezahlt?
Zunächst einmal ist es wichtig, dass ein Rechtsanwalt eine Anfrage zur Deckungsprüfung an die Rechtsschutzversicherung stellt. Erst dann sollte der Anwalt mit seiner Arbeit beginnen. Übernommen werden die Anwaltskosten und die eventuell anfallenden Gerichtskosten.