Firmenkunden
D&O Versicherung
Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen getroffen gehen die Schäden oft in die Millionen. Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Was ist versichert?
Die D&0 Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht.

Laut Gesetzesbeschluss zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) tragen seit 01.07.2010 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, unabhängig von deren Größe, amtliche Notierung oder Aktionärszusammensetzung einen persönlicher Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, max. 1,5-fach des Jahresbruttofestbezuges.
Welche Erweiterungen sind möglich?
Da durch den gesetzlich festgelegten Pflichtselbstbehalt für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften eine Deckungslücke entsteht, ist es zu empfehlen, diese durch eine private D&O Selbstbehaltsversicherung abzusichern.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert bleiben u.a. Schadenverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung (sofern Wissentlichkeit nicht durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder Anerkenntnis einer versicherten Person festgestellt ist) sowie Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind.
Was ist zusätzlich zu empfehlen?
Für Risiken in den USA gibt es besondere Regelungen, da müssen Sie Ihren Vertrag anpassen.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Deckungssummen können Sie frei wählen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.
Welche Leistungen werden im Schadensfall bezahlt?
Im Fall eines Vermögensschaden geht es vor allem auch um Ihre berufliche Reputation. Damit Sie dann nicht allein dastehen, beraten Sie spezialisierte Anwälte bei Rechtsstreitigkeiten. Der Versicherungsschutz umfasst die angemessenen und erforderlichen Gebühren und Ausgaben, um den Schaden für das Ansehen der versicherten Person abzuwehren oder zu mindern.