Pflegezusatzversicherung
Im Jahr 2008 gab es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 2,1 Millionen
Leistungsempfänger. Häufigste Ursache für einen Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt und
Krebserkrankungen. Reichen im Pflegefall die privaten finanziellen Mittel der Pflegeperson für die
Deckung der Pflegekosten nicht aus, werden die nächsten Angehörigen vom Sozialamt in die Pflicht
genommen.
Welche Varianten sind möglich?
Welche Varianten sind möglich?
Pflegetagegeld
Beim Pflegetagegeld wird eine feste Summe vereinbart, die der Patient zur freien Verfügung hat. Der
Versicherte kann selbst entscheiden, wofür das Geld genutzt wird. Die Höhe des ausgezahlten
Tagesgeldes richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen).
Pflegerenten
Der Versicherer zahlt eine vereinbarte Monatsrente, unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen
und egal, von wem man gepflegt wird und wo die Pflege stattfindet. Das Pflegefallrisiko wird hierbei
mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgesichert. Die Höhe des Pflegerentenanspruchs
richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen) des Versicherten.
Pflegekostenversicherung
Eine Pflegekostenversicherung stockt die gesetzlichen Leistungen um einen Prozentsatz auf, der bei
Vertragsabschluss festgelegt wird. Diese feste Bindung an den Kassensatz kann sich nachteilig
auswirken: Sind die Leistungen der gesetzlichen Kasse gering, zahlt auch die private Versicherung
wenig. Andere Tarife übernehmen die Restkosten bis zu einer Höchstgrenze. Bleibt dann immer noch eine
Lücke, muss der Versicherte die Restkosten aus eigener Tasche zahlen. Generell kommen Kostentarife
nur für nachgewiesene Kosten auf zum Beispiel durch Rechnung eines Heimes oder eines Pflegedienstes.
Dazu zählen nur die Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt sind.
Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel nicht erstattet. Lässt sich der Versicherte von
seinen Angehörigen oder Freunden pflegen, fällt die Erstattung geringer aus als bei häuslicher
Pflege durch einen Pflegedienst.