Privatkunden
Krankenvollversicherung
Das deutsche Gesundheitssystem basiert auf zwei Säulen. Zum einen die gesetzliche Krankenversicherung, (GKV) und zum anderen die private Krankenversicherung (PKV), die von bestimmten Personenkreisen gewählt werden kann (Beamte, Selbstständige / Freiberufler und Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze). Da der Beitrag für eine Private Krankenversicherung nicht vom Einkommen abhängt, kann in vielen Fällen ein besserer Versicherungsschutz bei gleichzeitig geringerem Beitrag geboten werden. Gerade für Singles oder für 'double-income'-Paare kann die Private Krankenversicherung eine sehr lohnenswerte Alternative sein. Es gibt jedoch auch Konstellationen, bei denen man prüfen sollte, ob ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Ergänzung durch eine Zusatzversicherung die sinnvollere Variante ist. Dieses könnte z.B. bei einer mehrköpfigen Familie der Fall sein, bei der nur einer der Elternteile der 'Verdiener' ist, und der andere Elternteil das Unternehmen 'Familie' leitet.

Wer kann Mitglied in der PKV werden?
Grundsätzlich kann sich jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige (z. B. niedergelassene Ärzte Notare, Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern. Außerdem können sich Angestellte aus der GKV befreien lassen, wenn Sie über der Versicherungspflichtgrenze verdienen (in 2014: 53.550,00 EUR)
Vorteile der PKV:
  • Beitragsgestaltung individuell je nach Tarif
  • Freie Tarifwahl, individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes
  • Beitragsberechnung für Single mit hohem Einkommen vorteilhaft
  • Freie Arztwahl, auch Privatärzte
  • Bessere Behandlung da die Ärzte mehr Geld bekommen
  • Stationäre Behandlung im Einbettzimmer / Chefarzt, je nach Tarif
  • Kostenübernahme Heilpraktiker, je nach Tarif
  • Relativ hohe Kostenerstattung Zahnersatz, je nach Tarif
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
  • Weltweiter Krankenschutz, je nach Tarif
Mit einem zusätzlichen Krankentagegeld können Sie einen Verdienstausfall aus beruflicher Tätigkeit bei längerer 100%iger Arbeitsunfähigkeit absichern.
Zusätzlich kann wahlweise folgendes versichert werden:
  • Krankenhaus- und Pflegetagegelder
  • Tarife, die keine Begrenzung auf die Gebührenordnung vorsehen oder eine Beitragsfreistellung bei längerem Krankenhausaufenthalt beinhalten.
  • spezielle Tarife für Kinder, Schüler und Studenten
Nachteile der PKV:
  • Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen möglich
  • Jedes Familienmitglied zahlt einen eigenen Monatsbeitrag
  • Beitragszahlungspflicht auch bei längerer Krankheit über 6 Wochen
  • Wechsel der Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich, z.B. Vorerkrankungen
  • Keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
  • Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren möglich
  • keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten
  • Drei- bzw. achtmonatige Wartezeit, wenn z.B. keine Vorversicherung vorliegt und keine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde.
  • keine Übernahme der Auslandsrücktransportkosten, je nach Tarif
  • Rechnungen müssen in einem bestimmten Rahmen vorbezahlt werden.

Ist eine Rückkehr von der PKV in die GKV möglich?
Eine Rückkehr ist z.B. aufgrund eines Statuswechsel (vorher Selbständig – jetzt Angestellter) möglich. Für Personen ab 55 Jahren ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr möglich.