Privatkunden
Altersvorsorge
Inzwischen ist es kein Geheimnis mehr, dass die gesetzliche Rente nicht mehr für die Altersabsicherung ausreicht. Je früher sie mit der Altersvorsorge beginnen, um so sorgenfreier ist ihr Rentenalter. Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Altersvorsorge, teils werden diese staatlich gefördert.

1.) Riester-Rente

Staatliche Förderung der privaten Vorsorge

Sie wurde nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester benannt. Die Riesterrente ist eine freiwillige, private Altersvorsorge, die vom Staat durch jährliche Zulagen und Steuerfreibeträge gefördert wird. Die Beiträge können in behördlich zertifizierte Investmentsparplänen, Rentenversicherungen oder Banksparpläne eingezahlt werden.

Familien mit Kindern profitieren besonders stark von den Zulagen. Für Singles und Doppelverdiener ist die Riesterrente eventuell durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge attraktiv.

Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen pro Jahr folgende Beiträge eingezahlt werden:

  • Eigenbeitrag und staatliche Zulage zusammen = 4% des Brutto-Vorjahreseinkommens (maximal jedoch € 2.100 p.a.).

Unabhängig von Einkommen und Familiensituation können Beiträge zu einer Riesterrente in Höhe von € 2.100 von der Steuer abgesetzt werden. Es kommt jener Betrag zum tragen, der jeweils höher ist - je nach individueller Situation entweder die Zulagen oder die Steuerersparnis.

Nachteile der Riester-Rente:
Zum einem können Sie sich nur max. 30 % vom Kapital auszahlen lassen, den Rest nur als Rentenzahlung, für Neuverträge ist beides auch erst ab dem 62. Lebensjahr möglich. Zum anderen muss die Rente bei Auszahlung zu 100 % besteuert werden. Teils werden also die Steuervorteile bei der Einzahlung durch die Steuernachteile bei der Auszahlung wieder aufgezehrt.

2.) Basis-Rente (oder Rürup-Rente)

Im Jahr 2005 wurde neben der Riester-Rente die ebenfalls steuerlich geförderte Basis-Rente ins Leben gerufen. Die Förderungen für diese Vorsorgeform kann jeder in Anspruch nehmen, der in Deutschland steuerpflichtig ist, auch Selbstständige und Freiberufler.

Und so funktioniert die sogenannte Basisrente:
  • Beiträge bis zu einer Höhe von 20.000 Euro im Jahr und pro Person (bei Ehegatten also 40.000 EUR) werden steuerlich gefördert. Bei Angestellten ist der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung hiervon abzuziehen.
  • Im Jahr 2014 kann der "Rürup-Sparer" 78 % seiner Beiträge als zusätzliche Sonderausgabe geltend machen. Im Jahr 2015 dann 80 %. Dieser Wert steigt jährlich bis auf 100 Prozent im Jahr 2025.
  • Je nach Anlagementalität kann der Vorsorgesparer zwischen klassischen Versicherungsvarianten und fondsgebundenen Modellen mit und ohne Garantien wählen.
  • Das angesparte Kapital ist nicht beleihbar, veräußerbar und kann grundsätzlich nicht vererbt werden. Im Todesfall aber kann das angesparte Kapital an Hinterbliebene im Sinne des Gesetzgebers (Ehepartner oder Kinder) vererbt werden.

Flexibilität bei der Beitragszahlung ein großes Plus Ein wichtiger Aspekt der Basisrente ist ihre Flexibilität bezüglich der Beitragszahlung. So kann man zum Beispiel einerseits einen moderaten regelmäßigen Monatsbeitrag vereinbaren und zusätzlich unregelmäßige jährliche Beiträge einzahlen, die bis zu einem jeweiligen Gesamtjahresbeitrag von 20.000 Euro als Sonderausgabe geltend gemacht werden können. Diese Besonderheit kommt besonders Selbstständigen mit schwankenden Einnahmen entgegen.

Nachteile der Basis-Rente:
Hier ist keine Kapitalauszahlung möglich, nur eine Rentenzahlung, für Neuverträge auch wieder erst ab dem 62. Lebensjahr. Ab dem Renteneintritt 2040 muss auch die Rentenzu 100 % besteuert werden. Teils werden also die Steuervorteile bei der Einzahlung durch die Steuernachteile bei der Auszahlung wieder aufgezehrt. Bei kurzen Laufzeiten (unter 8 Jahren) reduziert sich die Rendite aufgrund der Abschlusskosten in den ersten 5 Jahren auf ein Minimum.

3.) Privat-Rente

Bei dieser Form der Altersvorsorge haben Sie, anders als bei der Riester- und Rürup-Rente, keinen Steuervorteil bei der Einzahlung. Der Beitrag wird also voll aus Ihrem Netto-Einkommen finanziert.
Dadurch haben Sie aber verschiedene Vorteile:
  • Volle Kapitalauszahlung, steuerlich günstiger ab dem 62. Lebensjahr
  • Geringe Besteuerung der Rente mit dem s.g. Ertragsanteil
  • Das angesparte Kapital ist beleihbar, veräußerbar und kann vererbt werden

Gerne erkläre ich Ihnen die verschieden Rentenformen aufgrund Ihrer persönlichen Situation.

Hinweise zur Betrieblichen Altersvorsorge siehe hier.